Leitbild

Kinder, Jugendliche und Familien sind die wichtigste Säule für die Sicherung der Zukunft von Murnau als lebendigem Gemeinwesen.

Diese Säule trägt in dem Maße, wie die jungen Menschen in Murnau zur Selbstbestimmung befähigt und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt und hingeführt werden.

Das Erlhaus trägt einen Teil dieser öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und stellt jungen Menschen im Rahmen offener Kinder- und Jugendarbeit die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung.

Diese Freizeitangebote knüpfen an den Interessen junger Menschen an, werden von ihnen mitbestimmt, mitgestaltet und richten sich vor allem an Kinder und Jugendliche aus Murnau und Umgebung im Alter von 10 bis 16 Jahren, teilweise auch an deren Familien und an junge Menschen, die jünger oder älter sind.

  • Raum:
    Das Erlhaus bietet Kindern und Jugendlichen einen geschützten (Frei-)Raum ohne Konsumdruck, wo sie sich treffen, ihre Interessen verwirklichen, sich zurückziehen oder einfach nur abschalten können.
    Es gibt Möglichkeiten, Neues aus zu probieren, ohne dass der Leistungsgedanke Priorität hat.
  • Zeit:
    Das Erlhaus bietet Kindern und Jugendlichen (Frei-)Zeit – Zeit für sich selbst, für ihre Freunde, und die Zeit von Erwachsenen, die ihnen zuhören sollen und bereit sind Partei für ihre Anliegen zu ergreifen.
  • Begegnung:
    Das Erlhaus bietet Kindern und Jugendlichen Begegnung

    • mit Gleichaltrigen
      um sich zu vergleichen, zu befreunden oder um zu streiten, um andere Lebenswelten kennen zu lernen und um sich gemeinsam weiter zu entwickeln.
    • mit Jüngeren:
      um Vorbild zu sein, Verantwortung zu übernehmen und Erfahrungen weiter zu geben.
    • mit Älteren und Erwachsenen:
      um von deren Erfahrung zu profitieren, Unterstützung zu erhalten und Perspektiven zu entwickeln.
  • Struktur:
    Das Erlhaus bietet Kindern und Jugendlichen eine verbindliche und transparente Beteiligungsstruktur, die Eigeninitiative fordert, Grenzen setzt und Entscheidungsfreiräume und Selbstbestimmung an die Übernahme von Verantwortung koppelt.

§11 SGB VIII: „(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zu Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.“